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Arbeitsgruppen & Kommissionen

Kommissionen und Arbeitsgruppen sind ein wichtiges Glied in der Arbeit der Gemeinden, politisch wie auch aus verwaltungstechnischer Sicht. Sie haben in der Regel keine Entscheidungs- oder Verfügungsgewalt, sondern sie bereiten Geschäfte für den Gemeinderat vor oder führen durch diesen beschlossene Geschäfte aus.

Der Gemeinderat kann gemäss § 13 Absatz 1 Gemeindeordnung die Vorbereitung von Geschäften, die in seine Zuständigkeit fallen, Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Verwaltungsabteilungen übertragen. Der Gemeinderat hat diese Möglichkeit in verschiedenen wichtigen Bereichen wahrgenommen und Mülligerinnen und Mülliger zur Erarbeitung von politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Themen einbezogen.