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Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die in Mülligen wohnhaft sind. Die Gemeindeversammlung entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Die Versammlung ist öffentlich. In der Regel werden jährlich zwei Gemeindeversammlungen abgehalten.

Einwohnergemeinde

Sie wird aus allen in der Gemeinde Mülligen wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde).

Ortsbürgergemeinde

Sie wird aus allen in der Gemeinde Mülligen wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel unmittelbar vor der Einwohnergemeindeversammlung im gleichen Lokal statt.

Versammlungslokal

Versammlungslokal ist die Mehrzweckhalle.

Protokoll

Die Protokolle der Gemeindeversammlung sind öffentlich und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Zur Erstellung der Protokolle werden jeweils Tonbanaufnahmen gemacht. Die Tonbandaufnahmen werden nach der Genehmigung der Protokolle (darauf folgende Gemeindeversammlung) gelöscht.

Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindeversammlung sind:

  • Genehmigung des Voranschlags (Budget) und Festlegung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben

Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind alle Aufgaben aufgeführt.

Nächste Versammlungen:

Ortsbürgergemeindeversammlung, Freitag, 10. November 2023, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Mülligen
Einwohnergemeindeversammlung, Freitag, 10. November 2023, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Mülligen

Die ausführliche Broschüre zur nächsten Gemeindeversammlung können Sie im Online Schalter herunterladen.