In der Seite navigieren

Abstimmungen & Wahlen

In der Regel finden die Wahlen und Abstimmungen in der Gemeinde an den Blankoabstimmungsdaten des Bundes statt. Gewöhnlich handelt es sich um vier Termine im Jahr.

Die Vorbereitung geschieht durch die Gemeindekanzlei. Die Unterlagen für Abstimmungen dürfen frühestens vier und müssen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag im Besitz der Stimmberechtigten sein.

Weitere Informationen und Resultate sind auf den Webseiten des Kantons Aargau (www.ag.ch) oder des Bundes (www.admin.ch) zu erfahren.

Öffnungszeiten Wahlbüro:

Sonntag, 09.00 – 09.30 Uhr (Gemeindeverwaltung Mülligen, Stockfeldstrasse 1)

Stimmenzähler/innen Wahlbüro:

Irmgard Barth und Vreni Woodtli

Ersatzstimmenzähler/innen Wahlbüro:

Jürg Luterbacher und Peter Bolli

Bedingungen / Voraussetzungen:

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen, was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im vorgegebenen Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen oder es zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag auf der Gemeindeverwaltung eintreffen (B-Post benötigt mindestens 3 Arbeitstage).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird
  • Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • Das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist