Wegzug / Abmeldung
Gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau ist der Wegzug innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Einwohnerinnen und Einwoher können sich rund um die Uhr bequem online Abmelden, die persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindekanzlei entfällt dadurch.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Der aktulle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt.
Um sich Online Abzumelden klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://ag.eumzug.swiss
Bei persönlicher Abmeldung am Schalter der Gemeindekanzlei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer
- Meldebestätigung
- Identitätskarte oder Pass
Ausländer
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
