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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Seit dem 01. Januar 2013 können Bestellungen bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden:

Familiengericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg
056 462 30 66

Zuständige Abteilung