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Heimatausweis

Ein Heimatausweis wird bei einer Begründung eines Nebenwohnsitzes benötigt. Nebenwohnsitz hat eine Person in der Gemeinde, in der sie zu einem bestimmten Zweck während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres anwesend ist (§ 3 Abs. 1 Register- und Meldegesetz RMG).

Falls Sie einen Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) in einer anderen Gemeinde begründen, bestellen Sie den Heimatausweis über die Abteilung Einwohnerdienste.

Der Ausweis kostet Fr. 20.00 und ist zeitlich begrenzt.

Zuständige Abteilung