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Bestattung

Todesfälle sind umgehend, spätestens innert zwei Tagen zu melden. Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen sowie bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen zusammen mit Ihnen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen bei weiteren Belangen bei. Sehen Sie hierzu die Wegleitung für Angehörige:

Merkblatt Todesfall Massnahmen [pdf, 164 KB]

Todesfall in Spital, Klinik oder Heim

Die Spital- bzw. Heimverwaltungen erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt vom Spital, der Klinik oder Heim an das zuständige Regionale Zivilstandsamt gesandt, welches für die Beurkundung des Todesfalles zuständig ist.

Die Angehörigen müssen sich für die Erledigung der Bestattungsformalitäten direkt an die Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen wenden. Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Todesfall zu Hause infolge Krankheit

Es muss umgehend ein Arzt benachrichtigt werden. Bei Abwesenheit des Hausarztes muss der Notfallarzt angerufen werden (Auskunft über Tel. 1811). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt den Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Die Angehörigen melden sich mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein/Familienausweis bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist - falls kein Familienbüchlein/Familienausweis vorliegt - der Eheschein oder Geburtsschein sowie der Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person mitzunehmen. Je nach den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten.

Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich. Die Betroffenen können mit einem einzigen Behördengang in der Wohngemeinde sowohl die Meldung des Todesfalles als auch die Bestattungsformalitäten erledigen.

Todesfall infolge eines Unfalles oder Suizid

Es muss der Notfallarzt (Auskunft über Tel. 1811) und die Polizei (Tel. 117) benachrichtigt werden. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

Das Regionale Zivilstandsamt beurkundet den Tod auf Anzeige der beigezogenen Staatsanwaltschaft. Die Angehörigen melden sich für die Erledigung der Bestattungsformalitäten direkt bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Was von den Angehörigen weiter zu erledigen ist

Arbeitgeber, Vermieter, Pensionskassen, Krankenkassen, Banken, Versicherungen, etc. sind von den Angehörigen selber über den Todesfall zu informieren.

Weitere Bestimmungen finden Sie auch im unten aufgeführten Bestattungs- und Friedhofreglement.

Dokument Bestattungs- und Friedhofreglement [pdf, 1.1 MB]

Zuständige Abteilung