Aktuelle Situation zum Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Mülligen
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Der Kanton Aargau hat die Waldbrandgefahr deshalb per 27. August 2026 von Gefahrenstufe 5 auf Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) herabgesetzt. Aufgrund der weiterhin bestehenden Trockenheit gilt jedoch nach wie vor ein bedingtes Feuerverbot.
Für die Gemeinde Mülligen bedeutet dies, dass Feuer jeglicher Art im Wald und an Waldrändern bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern weiterhin verboten sind. Im Siedlungsgebiet und im Offenland dürfen zudem keine Feuer in unbefestigten Feuerstellen entfacht werden. Das Grillieren mit Kohle-, Gas- und Elektrogrills ist erlaubt.
Trotz der leichten Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung deshalb, verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
Bei einer erneuten Veränderung der Gefahrenlage wird die Bevölkerung entsprechend informiert.
Gemeinderat Mülligen
