Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Mülligen
Der Kanton Aargau hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 von 5 (gross) erhöht.
Zum Schutz der Bevölkerung, der Natur sowie von Gebäuden und landwirtschaftlichen Flächen hat der Gemeinderat Mülligen beschlossen, mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf ein Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen. Dies auch im Hinblick auf die Festivitäten rund um den Nationalfeiertag. Folglich ist per sofort das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten. Dieses Verbot bedeutet konkret:
- Vollständiges Feuerverbot im Freien (inklusive offizieller Wald- und Grillstellen, sowie Holzkohlegrills)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine brennenden Rauchwaren und Streichhölzer wegwerfen
- Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
- Keine Höhenfeuer
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen
- Das Feuerverbot gilt auch für private Gärten, Balkone und Holzkohlegrills
Erlaubt ist das Grillieren im Siedlungsgebiet auf Gas- und Elektrogrills. Dabei ist Vorsicht geboten.
Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll das Risiko von Bränden reduziert und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Feuer- und Feuerwerksverbot einzuhalten und mit der aktuellen Trockenheit verantwortungsvoll umzugehen.
Bei einer Änderung der Gefahrenlage wird die Bevölkerung umgehend informiert.
Gemeinderat Mülligen
