Feuerverbot im Wald und am Waldrand – Waldbrandgefahr auf Stufe 4 erhöht
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr per 24. Juni 2026 auf die Gefahrenstufe 4 von 5 («grosse Waldbrandgefahr») erhöht. Gleichzeitig wurde für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt erlassen.
Das Verbot gilt auch für offizielle Feuerstellen, Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätze in Waldnähe. Erlaubt bleibt die Nutzung von Gas- und Elektrogrills bei vorsichtigem Gebrauch. Die Massnahmen bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen aufgehoben.
Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist besondere Vorsicht geboten. Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, brennende Raucherwaren sind korrekt zu entsorgen und bei starkem Wind sollte auf das Feuern im Freien verzichtet werden.
Die Bevölkerung wird zudem gebeten, Rückzugsorte von Wassertieren in Gewässern zu schonen und auf das Baden an besonders sensiblen Stellen zu verzichten. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist der Kanton darauf hin, dass Feuerwerk im und um den Wald bereits ab Gefahrenstufe 3 verboten ist.
Mit einem verantwortungsvollen Verhalten kann die Bevölkerung einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden leisten.
Merkblatt, Trockenheit, Stufe 4 von 5 [pdf, 511 KB]
