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Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Seit dem 01. August 2016 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Dieses verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, und zwar höchstens kostendeckend. Die Wohngemeinde hat sich neu unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen.

Die Einwohnergemeindeversammlung  hat deshalb das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) und das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) per 01. August 2018 genehmigt.

Kinderbetreuungsreglement [pdf, 316 KB]
Elternbeitragsreglement [pdf, 348 KB]
Gesuchsformular [pdf, 197 KB]

Damit Ihr zukünftiger Anspruch auf einen Gemeindebeitrag nach dem neuen Reglement berechnet werden kann, müssen Sie das Formular "Gesuch um Beitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung" ausfüllen und samt Beilagen bei der Gemeindekanzlei Mülligen einreichen. Dieser prüft den Anspruch und anschliessend berechnet die Finanzverwaltung die Höhe des Gemeindebeitrages.

Zuständige Abteilung