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Zahlungsaufschub / Ratenzahlung

Steuerbezug (Inkasso)

Für den Bezug der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Die direkten Bundessteuern werden vom Kantonalen Steueramt, Abteilung Direkte Bundessteuern, in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind jeweils schriftlich bei der Abteilung Finanzen einzureichen.

Steuerstundung und Ratenzahlungsgesuche

Die Abteilung Finanzen kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse fällige Steuern vorübergehend stunden oder Ratenzahlungen bewilligen.

Wer eine Steuerstundung oder Ratenzahlungen beantragen möchte, hat sich in jedem Fall persönlich bei der Abteilung Finanzen zu melden und einen entsprechenden Antrag (mündlich möglich) zu stellen. Der Antrag sollte vor Fälligkeitstermin der Steuerrechnung gestellt werden. Unabhängig von einer Steuerstundung oder Ratenzahlungsvereinbarung werden Verzugszinsen erhoben.

Zuständige Abteilung