Unterschriftenbeglaubigung
Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können auf der Gemeindeverwaltung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.). Folgende Punkte sind zu beachten:
- Ein persönliches Erscheinen ist notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis
- Die Unterschrift auf dem Dokument darf nicht im Voraus erfolgen
Die Kosten betragen Fr. 20.00.