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Unterschriftenbeglaubigung

Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können auf der Gemeindeverwaltung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.). Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Ein persönliches Erscheinen ist notwendig
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis
  • Die Unterschrift auf dem Dokument darf nicht im Voraus erfolgen

Die Kosten betragen Fr. 20.00.

Zuständige Abteilung