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Krankenkasse-Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.

So gehen Sie vor, wenn Sie die Prämienverbilligung beantragen möchten:

  • Codebestellung

Von Mai bis und mit Juli führt die SVA Aargau den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch. Sollten Sie bis Ende Juli keinen Code erhalten haben, können Sie ab August online einen Code bestellen. Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung des nächsten Jahres läuft jeweils Ende des aktuellen Jahres.

  • Online-Antrag stellen

Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen.

Sämtliche Informationen oder Antworten auf Ihre Fragen finden Sie online unter www.sva-ag.ch oder
telefonisch 062 836 82 97.

Zuständige Abteilung