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Hundekontrolle

Die Gemeinden sind für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe verantwortlich. Die Hundetaxe von CHF 120.00 pro Hund und Jahr wird jährlich Ende Mai von der Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Das "Hundejahr" läuft vom 1. Mai 20xx – 30. April 20xx. Für die nach dem 1. November bis 30. April taxpflichtigen Hunde ist die halbe Gebühr zu zahlen.

Um den Hund einzulösen, bitten wir Sie mit folgenden Dokumenten bei uns vorzusprechen:

  • Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Impfausweis genannt) inkl. Mikrochip-Nummer
  • ggf. Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" (siehe Merkblatt)
  • Die Taxe von CHF 120.00 bzw. CHF 60.00 ist bar oder mit Karte zu begleichen.

Der Sachkundennachweis ist seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch. Für Halter von bewilligungspflichtigen Hunden (Listenhunde) besteht im Kanton Aargau nach wie vor eine Kurs- und Prüfungspflicht.

Die bereits registrierten Hundehalter erhalten eine Rechnung für die Hundetaxe. Diese befreit Sie jedoch nicht von ihrer Meldepflicht an die Abteilung Einwohnerdienste über den Abgang oder die Neuanschaffung eines Hundes.

Ausserdem weisen wir darauf hin, dass alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden ist.

www.amicus.ch

Zuständige Abteilung