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Fristverlängerung Steuern

Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis zum 31. März einreichen können, so ist beim Steueramt vor Ablauf dieses Termins ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Selbständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. Juni.

Fristerstreckung übers Internet

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche "Code" benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Das Steueramt verarbeitet die Steuererklärungen in der Regel nach Eingangsdatum. Die termingerechte Abgabe ermöglicht eine rasche definitive Abrechnung des Vorjahres und eine allfällige Anpassung der provisorischen Rechnung des laufenden Jahres.

Zuständige Abteilung