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Einbürgerung

Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer

Sie sind bereits SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Mülligen erwerben. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Mülligen wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen. Wer bereits in mehr als einer Gemeinde heimatberechtigt ist, hat nachzuweisen, dass er nach der beantragten Einbürgerung in Mülligen insgesamt noch höchstens 2 Bürgerrechte besitzt.

Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Damit geprüft werden kann ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, bitten wir Sie, sich mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Merkblatt ordentliche Einbürgerung [pdf, 35 KB]

Zuständige Abteilung