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E-Umzug

eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss, oder melden Sie sich bei Ihrer Abteilung Einwohnerdienste.

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