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Baugesuch

Alle Bauten und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumplanung, des Umweltschutzes oder Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie Beseitigung von Gebäuden bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat.

Merkblatt Baugesuche [pdf, 257 KB]

Baugesuchsformular Mülligen [pdf, 292 KB]

Als Bauten gelten:

  • alle Gebäude und gebäudeähnlichen sowie alle weiteren, künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte
  • Tiefbauten
  • Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen
  • Wohnwagen, die länger als zwei Monate auf dem gleichen Grundstück abgestellt werden
  • Steinbrüche, Kies- und andere Gruben
  • Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder von grosser flächenhafter Ausdehnung
  • Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung
  • Leitungen
  • Strassenreklamen

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Die im Bau- und Nutzungsrecht BNR zusammengefassten Regeln beziehen sich auf die Erstellung, bauliche Änderung und die Beseitigung von Bauten und Anlagen. Auch die Benützung der Bauten und Anlagen ist in jenen Bereichen Vorschriften unterworfen, in welchen öffentliche oder nachbarliche Interessen betroffen sind (Bewilligungspflicht bei Erstellung oder Zweckänderung, Umweltschutz, Sicherheit, Brandschutz, Gewerbepolizei, Fabrikation usw.).

Baubewilligungs- und Baupolizeibehörde ist der Gemeinderat.

Baugesuchsformulare sind auf der Gemeindekanzlei zu beziehen. Dort können auch die in der Gemeinde gültigen Vorschriften (Bau- und Nutzungsordnung, Zonenplan, Zonenvorschriften, Kanalisations- und Wasserreglement etc.) bezogen und Auskünfte eingeholt werden.

Zuwiderhandlungen gegen das Baugesetz können mit einer Busse von bis Fr. 50'000.00 geahndet werden.

Bau und Nutzungsordnung Gemeinde Mülligen [pdf, 227 KB]

Zuständige Abteilung