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Ausschank / Verkauf von Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung)

Seit 1. März 2018 sind die Gemeinden für die Erteilung der Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung) an Einzelanlässen zuständig.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass

  • der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
  • dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden.

Bitte füllen Sie dazu das Meldeformular für Einzelanlässe aus (siehe Link unten). Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "einreichen" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz (kant. Lebensmittelkontrolle) übermittelt. Bitte drucken Sie das Formular zusätzlich aus und reichen Sie dieses der Abteilung Zentrale Dienste Mülligen ein.

Homepage Kanton Aargau Lebensmittelkontrolle

Zuständige Abteilung