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Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur gestützt auf § 13ff des kantonalen Gesetzes über die Informationen der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24.10.2006 erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Zuständige Abteilung