Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur gestützt auf § 13ff des kantonalen Gesetzes über die Informationen der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24.10.2006 erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.