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Abstimmungen und Wahlen

Die Gemeinde bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Mülliger Blatt und im Internet publiziert.

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (ist vorfrankiert) oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Das Antwortkuvert muss bis spätestens am entsprechenden Freitag vor dem Abstimmungswochenende beim Wahlbüro eintreffen.

Ungültig ist die Stimmabgabe, wenn...

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert eingelegt wurde

Stimmrechtsausweis verloren

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Abteilung Einwohnerdienste verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises am Schalter persönlich abholen und ein amtliches Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Zuständige Abteilung