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Ortsbürgergemeinde

Was ist die Ortsbürgergemeinde?

Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.

Welche Aufgaben hat die Ortsbürgergemeinde?

Die Ortsbürgergemeinde hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens sowie die Förderung des kulturellen Lebens und Unterstützung kultureller und sozialer Werke. Ein Grossteil des Waldes auf dem Gebiet der Gemeinde Mülligen gehört der Ortsbürgergemeinde Mülligen. Der Forstbetrieb Birr bewirtschaftet diesen Wald.

Wie funktioniert die Ortsbürgergemeinde?

Der Gemeinderat ist von Gesetzes wegen ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde. Jährlich finden zwei Ortsbürgergemeindeversammlungen statt, zu denen alle stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger eingeladen sind. Im Juni werden der Rechenschaftsbericht und die Rechnungen des Vorjahres genehmigt, im November wird der Voranschlag für das kommende Jahr verabschiedet.