Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer
Sie sind bereits SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Mülligen erwerben. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Mülligen wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen. Wer bereits in mehr als einer Gemeinde heimatberechtigt ist, hat nachzuweisen, dass er nach der beantragten Einbürgerung in Mülligen insgesamt noch höchstens 2 Bürgerrechte besitzt.