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Einbürgerung ausländische Staatsangehörige

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Damit geprüft werden kann ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, bitten wir Sie, sich mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Merkblatt ordentliche Einbürgerung [pdf, 35 KB]

Zuständige Abteilung

Zentrale Dienste